Die ambulante Versorgung

Die meisten Menschen wollen ihren Lebensabend in der heimischen Umgebung verbringen. Wenn es gesundheitlich erforderlich wird, übernimmt FB Betreuung die ambulante Pflege. Von medizinischen Maßnahmen über die Verabreichung von Nahrung bis zur Hauswirtschaft stehen wir Ihnen zu Seite, egal welcher Pflegegrad betroffen ist.

Wir übernehmen die Grundpflege

Aufgrund seines Gesundheitszustands ist der oder die Pflegebedürftige oft umfassend auf Hilfe angewiesen. Einer privaten Person aus dem Umfeld, den Angehörigen oder Bekannten ist die Pflege oft nicht zumutbar. Hierbei helfen wir Ihnen! Unser fachlich ausgebildeter Pflegedienst führt dann im Rahmen einer Grundpflege all die Aufgaben durch, die nicht mehr selbständig ausgeführt werden können. Außerdem leiten wir den Betroffene*n an und unterstützt ihn oder sie, wieder selbst flexibel genug zu werden, um die Tätigkeiten wieder ohne fremde Hilfe auszuführen. Besonders wichtig ist dies bei bettlägerigen Patienten, bei denen Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Ausscheidungen nur noch im Pflegebett stattfinden.

Was bedeutet ambulante Pflege?

Patient*innen können für eine kurze Zeit oder auch für länger pflegebedürftig werden. Die notwendigen Pflegemaßnahmen können aber immer auch zu Hause durchgeführt werden. Wir führen die Leistungen aus und rechnen je nach Pflegegrad mit der Pflegekasse ab.

Wann wird ambulante Pflege notwendig?

Durch eine Krankheit, einen Unfall oder altersbedingte Gesundheitsprobleme kann eine Person auf häusliche Pflege angewiesen sein. Durch die entstehenden körperlichen Einschränkungen kann sie etwa die Körperpflege nicht mehr selber durchführen, sich nicht mehr selber an- und auskleiden, Nahrung zu sich nehmen oder die Toilette aufsuchen. Hier sorgen wir für den nötigen Beistand.

Was beinhaltet unsere Grundpflege?

Wir stellen unseren Kunden*innen einen Leistungskatalog zur Verfügung aus denen das entsprechende Angebot für den vorliegenden Pflegegrad ausgewählt werden kann. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Vorbeugung 

Handlungskette - Warum wir als Pflegedienst einen Unterschied machen.

Es ist ein zentraler Baustein der FB Betreuung als professionellem Pflegedienst, dass wir die Handlungskette einer Behandlung kennen. Wir führen nicht lediglich die Vorbereitung, die Hilfe und die Nachbereitung aus, sondern trainieren gewisse Bewegungsabläufe pflegebedürftiger Personen, damit diese einfache Handgriffe wie z.B. Zahnpasta auftragen beibehalten oder wieder erlernen.

Wir rechnen nach gesetzlichen Vorgaben ab.

Nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) gehört die Grundpflege zur häuslichen Grundversorgung, und zwar gemeinsam mit der Behandlungspflege (Verbände, Medikamente etc.) und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Wir werden aktiv aufgrund einer ärztlichen Verordnung und rechnen unsere Leistungen anschließend mit der Pflegekasse ab nach den Vorgaben des SGB V.

Wir führen die Behandlungspflege durch

Unter einer Behandlungspflege versteht man Maßnahmen für deren Durchführung, medizinische Kenntnisse erforderlich sind. Unser examiniertes Pflegefachpersonal führt hier Behandlungen durch, die ein*e pflegende*r Angehörige*r nicht vornehmen darf. Meist sind die Versorgungen nur für einen kurzen Zeitraum notwendig, nach einem medizinischen Eingriff etwa oder bei einer vorübergehenden Verschlimmerung des gesundheitlichen Zustands. Ein Pflegegrad ist nicht notwendig, wobei der behandelnde Arzt*in über die Durchführung entscheidet. Demnach arbeiten unsere examinierten Pflegekräfte nach ärztlichen Vorgaben. 

Woran orientieren wir uns bei der Behandlungspflege?

Der Arzt*in verordnet eine medizinische Behandlungspflege nach den jeweiligen gesundheitlichen Anforderungen der Patient*innen. In der Verordnung bezeichnet diese*r sämtliche Tätigkeiten, die wir durchzuführen haben. 

Was beinhaltet unsere Behandlungspflege?

Bei der ärztlichen Anordnung kann es sich um beispielsweise folgendes handeln:

  • Wundversorgung 
  • Medikamentengabe 
  • Messungen des Blutzuckerspiegels 

Wie verlaufen Abrechnung und Kostenübernahme?

Die Kosten der Behandlungspflege werden überwiegend von den Kassen übernommen. Allerdings zahlt der Versicherte einen begrenzten Eigenanteil für die Behandlung. 

  • maximal 28 Kalendertage pro Jahr
  • 10 Prozent der Tageskosten
  • Höchstens 10 Euro am Tag 

Mehr als ein Prozent seines Bruttoeinkommens soll der Versicherte pro Jahr nicht zuzahlen müssen. Mit einem Antrag bei der Krankenkasse auf eine Zuzahlungsbefreiung vermeidet er weitere Gebühren. Unser Service erstreckt sich selbstverständlich auch auf Hilfe bei derart von Anträgen. Wenden Sie sich dabei ebenfalls an uns!

Weitere Leistungen unserer Behandlungspflege

In der Behandlungspflege ist eine Fülle von Leistungen möglich. Natürlich orientieren wir uns dabei daran, was die ärztliche Anordnung vorschreibt. Sollten die Patient*innen im Laufe der Behandlungspflege weitere medizinische Maßnahmen benötigen, helfen wir dabei, die nötigen Informationen an den Arzt*in heranzutragen.

Entscheiden Sie sich heute für unser herzliches Team.

Kontaktieren Sie uns gerne!

Email: info@fbbetreuung.de
Telefonnummer: 02241 2615545 
 

Adresse: Industriestraße 53,

53721 Siegburg